FCGG Schulgeldordnung



Investition in Herz und Verstand: Gemeinsam Wege ebnen
Die Entscheidung für die bestmögliche Ausbildung Ihres Kindes ist eine der wichtigsten Investitionen in seine Zukunft. An unserem Campus bieten wir mehr als nur Wissensvermittlung: Wir gestalten einen Lebensraum der Geborgenheit, in dem die unantastbare Würde und die individuelle Potentialentfaltung Ihres Kindes auf der Grundlage des christlichen Glaubens im Zentrum stehen.
Um unsere hohen Qualitätsstandards – wie das Lernen in kleinen, familiären Klassen und die intensive persönliche Begleitung – dauerhaft sicherzustellen, erheben wir ein einkommensabhängiges Schulgeld.
Unser faires Beitragsmodell
Wir orientieren uns an der Lebensrealität von Familien. Unser Ziel ist eine transparente und sozial gerechte Gestaltung:
- Orientierung am Kindergeld: Für das erste Kind entspricht das monatliche Schulgeld in der Regel der Höhe des staatlichen Kindergeldes.
- Geschwisterbonus: Wir schätzen Familien – deshalb sind Beiträge für Geschwisterkinder bei uns deutlich ermäßigt.
- Einkommensabhängige Gestaltung: Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Hierfür bitten wir um einen transparenten Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse, um eine faire Einstufung für alle Eltern zu garantieren.
Bildung für jedes Kind – unser Selbstverständnis
Als christliche Brückenbauer ist es unser Herzensanliegen, jedem Kind den Zugang zu dieser besonderen Form der Bildung zu ermöglichen. Wir möchten Brücken bauen, keine Barrieren.
An den Finanzen soll der Besuch unseres Campus nicht scheitern.
Sollten die Schulgeldbeiträge eine Herausforderung für Ihr Familienbudget darstellen, sprechen Sie uns bitte vertrauensvoll an. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam einen Weg, der Ihrer individuellen Situation gerecht wird.
Lernen wir uns kennen – wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam den besten Start für die Bildungsreise Ihres Kindes zu besprechen.
Die “FCGG Schulgeldordnung” ist Teil des FCGG Schulvertrags.
1. Das Schulgeld wird in der Höhe in Abhängigkeit vom Brutto-Einkommen der Familie laut folgender Tabelle in 5 Stufen bemessen. Der Höchstbeitrag beträgt 270 €. Für das 2. Kind, das gleichzeitig an der Schule unterrichtet wird, ist 70 € weniger als für das 1. Kind zu zahlen.
Für weitere Kinder ist 70 € weniger als für das 2. Kind zu zahlen.
Schulgeldtabelle (gültig ab 1.August 2026)
| Monatsbrutto | 1.Kind | 2.Kind | weitere Kinder |
| bis 2000 € | 150 € | 80 € | 10 € |
| 2000,01 € bis 2800 € | 180 € | 110 € | 40 € |
| 2800,01 € bis 3600 € | 210 € | 140 € | 70 € |
| 3600,01 € bis 4400 € | 240 € | 240 € | 100 € |
| ab 4400,01 € | 270 € | 200 € | 130 € |
2. Für jede Familie fällt einmalig eine Anmeldegebühr an, also nur für das
erste Kind. Sie wird mit Unterzeichnung des Schulvertrages fällig und
beträgt
a. bei Anmeldung bis 31.5. für das Folgeschuljahr: 180 €
b. bei Anmeldung ab 1.6. für das Folgeschuljahr oder bei Einstieg ins laufende Schuljahr: 230 €
Wenn das Kind wieder abgemeldet wird, wird die Anmeldegebühr nicht erstattet.
3. Mit Beginn jedes Schuljahres am 1.August werden die Gehaltsgrenzen, die Anmeldegebühren und das Schulgeld mit Hilfe des Verbraucherpreisindexes für Deutschland an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Eine aktualisierte Tabelle wird mit Schulbeginn per Email an die Eltern versandt.
4. Zusätzlich können Ausgaben für Unterrichtsmaterialien, Klassenfahrten oder ähnliches anfallen, welche nach den tatsächlich anfallenden Zusatzkosten mit den Personensorgeberechtigten abgerechnet werden. Die Grundausstattung des Schülers für den Schulbesuch (Schultasche, Schreibutensilien, Hefte etc.) stellen die Eltern. Die FCGG stellt hierzu eine Liste zur Verfügung.